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Impfintervalle

„Impfungen beim Pferd – das ist doch eine immer wieder durchgekaute Geschichte“ Stimmt! Trotzdem gibt es nur wenige, die tatsächlich ihre Pferde korrekt impfen.

Die Aktualisierung der LPO in ihrer Version 2008 ist hinsichtlich des vorgeschriebenen Impfschutzes absolut gleichgeblieben. Zur Erinnerung hier nun einige allgemeine Fakten zur Impfung beim Pferd:

Bei Impfungen werden dem Organismus abgeschwächte/abgetötete Krankheitserreger bzw. Teile von ihnen injiziert, die dann eine Immunantwort im Körper auslösen und ihn so gegen diese Erreger im Krankheitsfall schützen sollen.

Zum Aufbau dieser Immunantwort benötigt das Pferd ca. 2-3 Wochen; ein endgültiger Schutz ist bei den meisten Impfstoffen erst mit Abschluss der Grundimmunisierung (= mehrere Impfungen mit dem gleichen Impfstoff bis zum Aufbau einer ausreichenden Immunität) zu erwarten.

Zur Auffrischung der Immunität sind Wiederholungsimpfungen in definierten Zeitabständen notwendig.

Impfungen stellen v. a. bei Lebendimpfstoffen (=*) eine Stresssituation für den Organismus dar, die sich in lokalen Schwellungen an der Injektionsstelle, allgemeiner Abgeschlagenheit, Fieber etc. zeigen kann. Aus diesem Grunde sollten nur gesunde und entwurmte Pferde zur Impfung vorgestellt und mindestens in den ersten 2 Tagen nach einer Impfung nicht belastet werden.

Tetanus (Wundstarrkrampf )

Es ist grundsätzlich die gleichzeitige Impfung des gesamten Bestandes zu empfehlen!

Erkrankung, die zu generalisierten Krämpfen der gesamten Muskulatur führt, endet i.d.R. tödlich, Infektion erfolgt über (oftmals kleinste) Wunden

Grundimmunisierung:
2 Impfungen im Abstand von ca. 6 Wochen
3te Impfung nach 12 Monaten

Wiederholungsimpfungen:
spätestens alle 24 Monate

Tollwut

Anzeigepflichtige Virus-Erkrankung, für Mensch und Tier absolut tödlich, Übertragung erfolgt über Speichel erkrankter Tiere (häufig Füchse). Zurzeit ist in Deutschland kein Tollwutschutzgebiet.

Grundimmunisierung:
1 Injektion – keine Wiederholung für Grundimmunisierung nötig

Wiederholungsimpfung:
alle 12 Monate

Pferdehusten“ – zum Teil mit Influenza kombiniert

(Impstoffe z.B.: Resequin NN plus / Duvaxyn EHV 1⁄4, Cavallon IR)

Verschiedene virale Erkrankungen durch Herpesviren z.B. des Atmungstraktes, aber auch des Nervensystems und des Geschlechtsapparates / Stutenabort

Grundimmunisierung:
2 Impfungen im Abstand von ca. 6 Wochen
3te Impfung nach 6 Monate

Wiederholungsimpfung:
alle 6 Monate

Die erste Impfung sollte bei Fohlen nach dem Absetzen im Alter von ca. 8 Monaten erfolgen

Influenza („Pferdegrippe“)

(Impfstoff z.B.: Equilis Influenza NN; Duvaxyn IE;ProteqFlu; Equip u.a.)

Virale Erkrankungen des Atmungstraktes durch Influenzaviren

Grundimmunisierung:
2 Impfungen im Abstand von 42 – 70 Tagen
3te Impfung nach 6 Monaten

Wiederholungsimpfung:
alle 6 Monate (LPO)

LPO Bestimmungen § 66 / Durchführungsbestimmungen § 66.3.10 im Überblick:

Die LPO 2008 schreibt eine Impfung des Pferdes gegen Influenza vor. Diese Impfpflicht ist nichts Neues. Die Impfabstände sind verändert worden und den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst.

Tetanus und Herpes werden dringend empfohlen, sind aufgrund der Regularien nicht zwingend erforderlich. Bei WBO Veranstaltungen besteht keine Pflicht zur Impfung der Pferde gegen Influenza.

Es sind nur die Pferde startberechtigt, die eine abgeschlossene Grundimmunisierung nachweisen können:

Grundimmunisierung besteht aus 2 Impfungen im Abstand von 42 Tage – 70 Tage und einer dritten Impfung im Abstand von 6 Monaten (+/- 21 Tagen). Nach der zweiten Impfung der Grundimmunisierung ist das Pferd nach 14 Tagen startberechtigt.

Nach erfolgter im Equidenpass eingetragener Grundimmunisierung muss das Pferd alle 6 Monate (+/-21 Tage) eine Wiederholungsimpfung erhalten.

Der Abstand einer Wiederholungsimpfung bis zum Turnierstart muss mindestens 7 Tage betragen.

Die alte wie auch die neue LPO lassen einen gewissen Spielraum hinsichtlich der Impfintervalle zu:

Als Grundimmunisierung wird eine 2-malige, im Abstand von 42 -70 Tagen durchgeführte Impfung anerkannt. Die 2te Impfung muss mindestens 2 Wochen vor dem Turnier durchgeführt worden sein.

Die Impfintervalle werden bei korrekter Grundimmunisierung bis zu 7 Monaten (+21 Tage) toleriert.

Ein auf den Beipackzetteln der Impfstoffe eventuell angegebenes verlängertes Impfintervall als 6 Monate ist für die Bestimmungen der LPO nicht relevant. Die in der LPO beschriebenen Impfintervalle sind für die Teilnahme an Pferdeleistungsschauen bindend.

Impfen ist nicht nur als leidiges Übel für die Teilnahme am Turnier anzusehen Ein belastbarer Impfschutz hilft dem Einzeltier und der gesamten Population und beugt den so häufig aufgetretenen Atemwegserkrankungen und den daraus resultierenden chronischen Problemen beim Pferd deutlich vor.

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